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Förderung: Fassaden- und Hofflächenprogramm

Das Programm gehört zur Stadt Kleve. Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Punkte der Richtlinien zusammen. Verbindlich sind allein die Richtlinien der Stadt Kleve vom 18.12.2023 und Ihr Förderbescheid.

Wer kann teilnehmen?

  • Private Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken im Geltungsbereich
  • Mieter und Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
  • Wohn- und Geschäftshäuser gleichermaßen

Das Grundstück muss im Stadtumbaugebiet liegen. Gebäude in staatlichem, kommunalem oder kirchlichem Eigentum sind ausgeschlossen. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sein. Die Karte des Gebiets finden Sie bei der Stadt Kleve.

Was wird gefördert?

  • Instandsetzung und Sanierung von Fassaden und Dächern
  • Farbliche Neugestaltung von Fassaden und Mauern
  • Begrünung von Dächern, Fassaden und Mauern
  • Rückbau unpassender Verkleidungen und Werbeanlagen
  • Neugestaltung von Höfen, Entsiegelung
  • Haustüren und Fenster im Sinne der Gestaltungssatzung

Nicht gefördert werden Wärmeschutzmaßnahmen (außer Endputz oder Endanstrich) sowie Stellplätze.

Was kostet es, was zahlt die Stadt?

BeratungFür Antragsteller kostenlos.
ZuschussBis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, nicht rückzahlbar.
Obergrenzen60 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche, förderfähige Kosten höchstens 25.000 Euro je Objekt.
UntergrenzeZuschuss mindestens 1.000 Euro (Gesamtkosten ab 2.000 Euro).

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Stadt entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Laut Richtlinie erstreckt sich der Förderzeitraum auf die Jahre 2024 bis einschließlich 2027, längstens bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Beratungstermine sind nach dem derzeitigen Vertrag bis zum 31.12.2027 möglich.

Finanziert wird das Programm im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ mit Mitteln von Land, Bund und Europäischer Union.

Der Weg zum Zuschuss

  1. Beratungstermin bei der Modernisierungsberatung (mindestens einer, Pflicht vor dem Antrag)
  2. Antrag bei der Stadt Kleve mit Unterlagen: Bestandsdokumentation, Gestaltungsplan mit Farben und Materialien, ggf. Genehmigungen, Flächenermittlung, zwei Kostenangebote, Eigentumsnachweis
  3. Förderbescheid abwarten, erst dann beginnen
  4. Arbeiten innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bescheid abschließen
  5. Fertigstellung binnen drei Monaten anzeigen, Kosten nachweisen, Zuschuss wird ausgezahlt

Die geförderte Gestaltung muss mindestens zehn Jahre erhalten bleiben (Zweckbindung).

Quellen: Stadt Kleve: Fassaden- und Hofflächenprogramm · Richtlinien vom 18.12.2023 (PDF). Zusammenfassung der MV² GmbH, Stand: 24. Oktober 2026. Diese Zusammenfassung ersetzt weder die Richtlinien noch eine Auskunft der Stadt Kleve.